Am 22.03.23 fand am Amtsgericht Berlin die Verhandlung gegen Die Linke Politikerin Christine Buchholz statt. Buchholz war von 2009 bis 2021 Abgeordnete für Die Linke im Bundestag.
Sie engagiert sich seit Mitte der 90ziger Jahren in trotzkistischen Gruppen, wie bspw. in der Organisation „Linksruck“, nun gehört Sie der Gruppe „Marx21“ an. Auch ist Sie in der antisemitischen BDS-Bewegung tief verwurzelt und trotz des Bundestagsbeschluss welcher sich gegen die BDS ausspricht, versuchte Sie durch die Hintertür Anträge und Anliegen der BDS vorzutragen und einzureichen.
„Angriff auf die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit“
Vor der Verhandlung sprach Buchholz auf der für Sie angezeigten Support Kundgebung, vor dem Amtsgericht Moabit.
Dort verteidigte Sie Ihre Anwesenheit der mutmaßlichen „spontan Kundgebung“ auf dem Hermannplatz am 15.05.22. Zudem äußerte Sie, dass Sie gegen das „dreitägige Nakba Demoverbot“ war und ist. „Begründet wurde das Verbot mit Taten die irgendwelche Menschen, auf einer anderen Demonstration, davor gemacht haben sollen“, so Buchholz. Weiter sagte Sie: „Ich empfinde dieses dreitägige Verbot als eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die nicht hinzunehmen ist. Deswegen habe ich heute den Prozess, weil ich Widerspruch eingelegt habe gegen diesen Ordnungswidrigkeitsbescheid.“
Warum Sie es nicht „einfach schlucken und hinnehmen“ wolle ist, dass das Argument des Demonstrationsverbot „rassistisch“ gewesen ist, so wurde es laut Buchholz „mit dem besonderen Aggressionspotential von muslimischen und arabischen Menschen“ begründet. Generell empfindet Sie das Demoverbot als ein Angriff auf die Demokratie und deren Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. An der Kundgebung nahmen ca. 20 Person teil.
Keine Versammlung, sondern eine „zufällige und spontane Fotoaktion“
Laut Anklage, soll Buchholz am 15.03.22 an einer nicht genehmigten spontanen Kundgebung in Zusammenhang mit den Nakba Tag mit ca. 50 Personen, auf dem Hermannplatz teilgenommen haben.
Buchholz ging in Widerspruch gegen den Ordnungswidrigkeitsbescheid von 350,- €.
Sie wirkte während der Verhandlung angespannt und widersprach sich mehrmals in Ihren Aussagen.
So gab Sie bspw. an, als Parlamentarische Beobachterin vor Ort gewesen zu sein, wie Sie „es schon öfters war.“ Nachdem Sie mitbekam, was auf den Straßen los war, setzte Sie sich auf Ihr Fahrrad und fuhr zum Hermannplatz. Zu dem Tatvorwurf äußerte Sie, dass es „keine Versammlung“, sondern eine „spontane Fotoaktion“ war, in die Sie „zufällig reingeraten ist“. Diese hätte „nur zwei bis drei Minuten gedauert“ und „danach zerstreuten sich die Menschen“, sagte Buchholz vor Gericht. In den darauffolgenden Polizeikessel, wurden „lauter Leute auch mit reingeschoben […], die überhaupt nichts mit dem Nakba Tag oder irgendwas zu tun hatten“, äußerte Buchholz vor und im Gericht. Die „zufällige“ und „spontane Fotoaktion“ empfand Sie als „Parlamentarische Beobachterin“ unterstützenswert, deshalb hat sie sich zum Foto dazugestellt. An Parolen wie „Free, free palestine“ kann sie sich nicht erinnern und die politischen Motive habe Sie nicht gesehen, „da Sie hinter den Menschen stand“.
Diesbezüglich verlas die Richterin den tweet von Christine Buchholz vom 15.05.22.
Dort bezeichnete Sie die „Fotoaktion“ auf Twitter damals noch als „Flashmob“ und als Erinnerung an die Nakba und als „ein Zeichen gegen das Demoverbot.“
Auf dem Bild ist deutlich zusehen, dass sich Menschen mit klassischer PLO-Wickeltechnik mit dem sog. Kufiya vermummten und Fäuste gen Himmel streckten.
Hierzu äußerte Buchholz, dass der tweet eine Schilderung der Situation war und wie diese auf Sie wirkte.
Auf der Kundgebung unterstrich Sie dieses nochmals und sagte, dass „wir nichts getan haben, was zu verurteilen ist. Das unserer Protest legitim ist und das wir uns den Protest in Zukunft nicht nehmen lassen werden.“
Die „Jüdische Stimme“ ist Teil jährlichen Nakba-Tag
Auf die Frage der Richterin, auf welche Versammlung Sie gegangen wäre, wären Sie nicht verboten gewesen erwiderte Buchholz, dass Sie auf die Versammlung der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“, auf dem Oranienburgerplatz gegangen wäre. Diese „wollten sich versammeln, um an die getöteten Journalistin im Westjordanland zu erinnern.“ Bei der getöteten Reporterin handelt es sich um Shireen Abu Akleh welche für den TV-Sender Al Jarzeera arbeitete und im Feuergefecht am 11.05.22, zwischen radikalen Arabern und IDF-Soldat*innen, in der Stadt Jenin ums Leben kam. Das dieses als Ersatzkundgebung für die verbotenen Nakba Versammlung eingestuft wird, liegt an der aktiven Teilnahme der „Jüdischen Stimmen“ am Nakba Tag, wie bspw. 2021 (siehe Link*).
Sie gab an, dass Sie zu der Versammlung der „Jüdischen Stimme“ im Anschluss hinfahren wollte, dieses jedoch durch den Polizeikessel nicht mehr möglich war.
Verfahren wird zum Politikum einer antisemitischen Agenda
Mit den Widerspruch gegen den Ordnungswidrigkeitsbescheid, will Buchholz und ihre Anhängerschaft das Verfahren zu einen Politikum machen. Verbunden mit der antisemitischen Agenda der pro Nakba, BDS, #FreePalestine Bewegung und der Versuch Antisemitismus aka Anti-israelismus/Antizionismus zu einen legitim Kampf der Meinungsfreiheit zu konstruieren. Hierbei wird eine aktive Täter-Opfer-Umkehr betrieben und der Überfall auf Israel Mitte Mai 1948, von der pro-arabischen Seite als Nakba für sich beschrieben, da Sie den Kampf gegen den Jüdischen Staat seither verlieren.
Die Verhandlung wurde auf einen weiteren Termin vertagt, Grund dafür ist, dass die Richterin noch weitere Zeug*innen anhören möchte.
Quelle: „Rede zum Tag der Nakba“ der Jüdischen Stimme
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